Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mietdauer
Die Miete beginnt bei Übernahme im Depot und endet bei Rückgabe im Depot. Werden ½ Tagessätze berechnet, darf die Mietdauer 4 Stunden nicht übersteigen und muss innerhalb eines halben Arbeitstages liegen, d.h. zwischen 7.00 Uhr und 12.00 Uhr bzw. zwischen 13.00 Uhr und 18.00 Uhr. Bei Verspätung wird ein ganzer Tag verrechnet.

Bezahlung
Neukunden hinterlassen bei Mietbeginn eine Anzahlung, ausser es handelt sich um eine im Handelsregister eingetragene Firma. Der Mietbetrag wird bei Rückgabe bar bezahlt.

Rückgabe
Die Maschinen und Geräte müssen gereinigt und vollgetankt zurückgebracht werden.

Treibstoff und Transport
Treibstoffe und Lieferungen werden nach Aufwand verrechnet.

Fehlfunktionen
Beim Auftreten von Fehlfunktionen während der Nutzung des Gerätes, ist die Arbeit unverzüglich zu unterbrechen und der Schaden dem Vermieter zu melden. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Ersatz. Führt der Mieter selber Reparaturen aus, oder lässt er Reparaturen durch Dritte ausführen, so hat er in keinem Fall Anspruch auf Entschädigung. Bei Stillstand der Maschine ist der Vermieter in keinem Falle für wirtschaftliche Folgeschäden Haftbar zu machen.

Rechtliches
Für Schäden an Personen und Gegenständen die mit dem Mietgerät verursacht werden, ist in jedem Fall der Mieter haftbar. Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.

Pflichten des Vermieters
Der Vermieter verpflichtet sich, die Geräte in funktionstüchtigem Zustand, sowie mit vollem Treibstofftank auszuhändigen. Im Falle einer Fehlfunktion des Mietobjektes bei Mietbeginn, muss die Funktionstüchtigkeit auf dem schnellstmöglichen Weg wiederhergestellt werden. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Ersatz noch besteht ein Anrecht des Mieters auf Ent­schädigung für die ausgefallene Arbeitszeit.